Chancengleichheit bei Legasthenie und Dyskalkulie bis heute nicht erreicht
Zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2025 mahnt der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) gemeinsam mit der Deutschen Kinderhilfe dringend bessere schulrechtliche Regelungen bei Legasthenie und Dyskalkulie an.
Derzeit herrschen in den Ländern veraltete schulrechtliche Regelungen vor, die individuelle Bildungsperspektiven stark unterschiedlich ausfallen lassen. Insbesondere für Dyskalkulie fehlen häufig schulrechtliche Regelungen, die eine echte Chancengleichheit ermöglichen. Viele betroffene Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule ohne Abschluss oder wechseln in Formate, die ihren Begabungen nicht gerecht werden. Legasthenie und Dyskalkulie bedeuten keine Einschränkung der fachlichen Kompetenzen, sondern erfordern anforderungsgerechte schulische Rahmenbedingungen, die Benachteiligungen bestmöglich ausgleichen.
Die entsprechende Pressemitteilung können Sie hier downloaden oder informieren Sie sich direkt zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2025 unter
https://www.bvl-legasthenie.de/aktionstag.






