Schweigepflicht

Als Legasthenie/Dyslexie-Therapeutin/Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich Schweigepflicht, das heißt niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/Bezugsperson bzw. der volljährige Jugendliche selbst entbindet mich von der gesetzlichen Schweigepflicht und/oder wünscht Kontakt­aufnahme von mir zu einem Dritten, z.B. Lehrer oder Hausarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Jugendamt, Medizinischer Dienst.
Die Schweigepflichtentbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie/Lerntherapeutin entbunden bin.