Änderungen bei den gesetzlichen Grundlagen

Liebe Eltern,
am 01. August 2016 trat eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen (BayerEUG Art.52, Abs.5/BaySchO §31-36) bei Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und Lese- und/oder Rechtschreibstörungein, die zum Schuljahresanfang für einige Unsicherheiten sorgte.
Ich habe eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten (Merkblatt zur Neuregelung) zusammengestellt, die Sie hier zu Ihrer Information herunterladen können.

Ich empfehle keine Handlungspanik: Durch die späte Bekanntgabe der neuen gesetzlichen Regelung stehen die Schulen (und Schulpsychologen) vor einer erheblichen Mehrbelastung zu diesem Schuljahresanfang! Es greift die Übergangsregelung, in der alle bisherigen Gutachten umgesetzt werden!

Um den Eltern einen Überblick zu geben, welche Veränderungen aufgrund der neuen Regelungen auf sie zukommen, erklärt die Staatliche Schulberatung München in einem Rundschreiben den Eltern die Neuregelung des schulischen Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Störung. Hier geht es zu diesem Schreiben …